Das Recht auf relative Unrechtschreibung
(Aus: Brandlmayr, P.: Der relativ unsouveräne Souverän, 2022)
Einst wurde ich Zeuge wie ein Student von einem Lehrenden darauf hingewiesen wurde, dass sich auf seinem Plakat ein Rechtschreibfehler befindet. Obgleich in einem solchen Falle bezüglich der Bedeutung eines Wortes in den meisten Fällen kein Zweifel besteht, so drängt uns doch etwas dazu auf Unrechtgeschriebenes hinzuweisen. Dies geschieht nicht allein aufgrund dessen, dass wir auf die aktuelle orthografische Norm hinweisen möchten, sondern da dadurch allgemein die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit in den Raum gestellt ist. Ebendies scheint uns insbesondere im Hinblick auf den Normbrecher selbst von Bedeutung. Gemäß dem Motto, wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, lässt eine schlampige Rechtschreibung tendenziell eben auch auf einen dahinterstehenden nachlässigen Charakter schließen, und also auf jemanden, der sich entweder durch intellektuelle Beschänktheit oder aber fataler durch bösartige Absichten auszeichnet. Wer falsch schreibt, ist nicht ganz richtig und also entweder künstlicher oder natürlicher Narr, und also mit Skepsis zu beäugen. In diesem Sinne scheint der zu Beginn aufgezeigte Fall von orthografischer Zurechtweisung zum Besten für besagten Studenten zu geschehen, sprich im Zeichen einer Erziehungsarbeit gleichwie im Hinblick auf eine allgemein funktionierende Aufmerksamkeitsökonomie, zur Ortung von Unrechtem. Denn auf letzterem bauen wir tagtäglich: Gängige Normen – gleich ob orthografische oder sonst welche – werden als unscheinbar erfahren und suggerieren Vertrauen, wogegen Normbrüche potenziell Unrichtiges markieren. Halte ich beispielsweise einen Vortrag auf der Universität im Hasenkostüm, dann stelle ich nicht nur die gültige Norm des Erscheinungsbildes eines Vortragenden in Frage, sondern damit wird auch der von mir präsentierte Inhalt in Zweifel gezogen werden gleichwie ich als Mitglied der Gesellschaft.
Die Wirkung eines Normbruches geht im Grunde aber noch weiter. Denn ein solches Vergehen stellt letztlich ALLES in Frage was der Täter mit sich bringt – und also nicht nur den Normbrecher, sondern auch die Gemeinschaft jener Kultur in der dieser auftritt. Ein Vergehen im formalen Sinne versetzt die gesamte Situation in Schwebe, stellt allgemein eine Bedrohung in den Raum. Eben aus diesem Grund ist man bemüht Normbrüche auszuschließen. Es gilt von Seiten der Gemeinschaft zu verhindern, dass solche über Hand nehmen, denn ansonsten drohen Regel-, Sinn- und Bedeutungslosigkeit. Hierin liegt die Motivation, dass man angesichts von Fehlerhaftem bemüht ist herrschende Macht- und Normverhältnisse deutlich und klar aufzuzeigen, Ordnung wiederherzustellen, indem man Fehler tilgt.
So scheint es vorerst, dass Fehler in erster Linie etwas Negatives, Auszuschließendes sind.
Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass diese Sichtweise zu kurz greift. Es gibt eben auch Fälle, in denen Verletzungen von Regeln entweder gleichmütig hingenommen werden oder aber in denen man sogar Gefallen an ebensolchen findet. In Bezug auf die Rechtschreibung möchte ich hierzu zwei exemplarisch anführen:
Zum einen sind wir in historischen Texten mit einer Vielzahl an Abweichungen zur aktuell geltenden Orthografie konfrontiert. Diese lassen uns in der Regel jedoch kalt. Historisch scheint eben klar, dass Normen nicht absolute Geltung haben, sondern nur relative. Normen sind nur in Bezug auf eine spezifische Sprachgemeinschaft gültig und verändern sich mit der Zeit.
Der zweite Fall, den ich nennen möchte, ist in Texten von Kleinkindern zu finden. Wenn hierin der Rechtschreibung Widersprüchliches auftritt, dann vermögen wir bisweilen sogar zu lächeln und uns darüber freuen, wie kreativ man mit Sprache umgehen kann und wie seltsam neu ein Wort einem dabei werden kann.
Solche neutralen bis positiven Zugänge zum Fehlerhaften scheinen uns jedoch insgesamt nicht ganz ernstzunehmend, und eben gerade deshalb geduldet. Der Regelbruch gilt uns dabei nämlich als von außerhalb der Norm stehenden Personen begangen. Wie´s also aussieht werden Normbrüche von uns nur dann als bedrohlich wahrgenommen, wenn sie von vollwertigen Mitgliedern einer Gesellschaft verübt werden, denn Mitbürger sollten allemal genug Gelegenheit gehabt haben die Normen jener Kultur deren Teil sie sind kennen und zu respektieren gelernt haben. Wenn Mitbürger irgendeine Form der Achtung vor sich selbst haben, dann sollten sie eben tunlichst auch jene Gesellschaft deren Vertreter sie sind samt Normen hochhalten.
Dennoch: So sicher wir uns in einer solchen Argumentation, auf eine Trennung von Außenstehenden und Innenstehenden, von unterschiedlichen Sprachgemeinschaften, von Recht- und Unrechtschreibung sowie von Zuneigung und Abneigung, berufen, um gegenwärtige Normen zu stützen, so wenig sind all diese Kategorien eindeutig gesichert. Denn sobald wir den Umstand eingestehen, dass Kulturen samt all deren Wahrnehmungs- und Darstellungsinstrumenten veränderlich sind, ist der Regelbruch längst in positiver und negativer Manier, als schöpferische und zerstörerische Kraft, anerkannt. Man bedenke, dass jede Norm von Rechtschreibung aus einem Akt der Normverletzung hervorgeht und also auf relativer Unrechtschreibung beruht. Jede Kultur, jede Sprache, jede Orthografie beruht auf einem Akt der Abgrenzung, der Abspaltung und also auf einen Bruch – einer Verletzung. Es ist eben längst so, dass alles Unrechte dem Rechten immanent ist und umgekehrt. Weder ein absolut Rechtes noch ein absolut Unrechtes vermögen für sich allein zu existieren. Rechtes und Unrechtes hängen existenziell aneinander, gleichwie sehr wir auch versuchen mögen diese beiden getrennt voneinander zu halten. Gleichwie alles Souveräne nicht umhinkommt unsouveräne Seiten zu haben, kommt also auch Rechtschreibung nicht umhin relative Unrechtschreibung zu sein.
Allen Bemühungen, Fehlerhaftes zu beseitigen, zum Trotz bleibt die Erkenntnis untilgbar, dass Begrenztes, und also alle Normen, Sprachen, Wörter, Sprechgemeinschaften und Kulturen, nicht letztbegründet werden können. In einer veränderlichen Welt ist ein Wahres, Richtiges und Rechtes in unbedingter Weise nicht auszumachen.
So lautet also unser Fazit: Einem hantologischen Sprachverständnis gemäß sollten auch die Normen der Orthografie relativistisch und pluralistisch gehandhabt werden.
In einem Selbst- und Weltverständnis, das sich der Konsistenz der Inkonsistenz gleichwie der Inkonsistenz der Konsistenz bewusst ist, sollte eben auch dem sprachlichen Fehler ambivalent begegnet werden. Der Mangel sollte hier keineswegs nur als Zeichen von Einfalt gedeutet werden, sondern auch als ein Zeichen von Vielfalt, Kreativität und Wandlungsfähigkeit.
In diesem Sinne wurden die hier von Seiten des Nordnordwestverlags präsentierten Publikationen zu einer relativen Unrechtschreibung hin offen gehalten, und also nicht dem Säuberungsprogramm eines verbissenen ontologischen Korrekturlesens unterzogen.
